Mietrecht und Wohneigentum
Im Mietrecht bin ich für Vermieter und Mieter von Wohnungen und Gewerbeobjekten tätig, wenn es um die Gestaltung der Mietverträge geht, oder um die Wahrnehmung der Rechte und die Abwehr von Ansprüchen aus solchen Verträgen. Nennen möchte ich hier die fristlosen und ordentlichen Kündigungen, einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Räumungen und die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Zwangsvollstreckung von Zahlungsansprüchen aus dem Mietverhältnis (Mieten, Betriebskosten, Kautionen usw.).
Im Wohnungseigentumsrecht sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemein-schaften und Verwalter meine Auftraggeber, wenn es um die Rechte und Pflichten rund um die einzelne Wohnung und das einzelne Teileigentum oder um die Interessen der Gemeinschaft geht.
Da das Wohnungseigentum eng mit notarieller Tätigkeit zusammenhängt (Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen werden in der Regel von Notaren entworfen und beurkundet), stützt sich meine anwaltliche Tätigkeit auch bei diesem Rechtsgebiet auf meine Kenntnisse und Erfahrungen als Notar.