Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht kommt ins Spiel, wenn der Erbfall einen Auslandsbezug hat. Ein typisches Beispiel ist der deutsche Erblasser mit Grundbesitz in Spanien. Das deutsche internationale Erbrecht, das spanische internationale Erbrecht und nunmehr die Europäische Erbrechtsverordnung als gemeinschaftliches internationales Erbrecht bestimmen, welches nationale (deutsche oder spanische) Recht auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden ist.

Meine Auftraggeber sind in solchen Fällen die Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten, für die ich den Nachlass oder einzelne Ansprüche in Deutschland und/oder Spanien erbrechtlich und erbschaftsteuerrechtlich abwickle, einschließlich des etwa gewünschten Verkaufes von Nachlass-Immobilien.

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