Erbrecht
Als früherer Notar war ich im Erbrecht vor dem Erbfall befasst mit der Ausarbeitung und Beurkundung von letztwilligen Verfügungen: Testamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge von Eheleuten und Lebenspartnern, Erbverträge mit Beteiligung Dritter. Nach dem Erbfall habe ich insbesondere Erbteilungen (Erbauseinandersetzungsverträge) und Erbscheinsanträge entworfen und beurkundet.
Demgegenüber bin ich als Rechtsanwalt im Erbrecht tätig, wenn es um die Beratung und Vertretung von einzelnen Miterben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten geht, deren erbrechtliche Ansprüche festgestellt, außergerichtlich, erforderlichenfalls auch vor Gericht, geltend gemacht (oder abgewehrt) oder, wenn möglich, einer gütlichen Einigung zugeführt werden.