Notariat
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Unparteiisch. Ihnen und Ihren Vertragspartnern stehe ich als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Verschwiegen. Über alle Angelegenheiten, die mir im Rahmen m meiner Berufs-ausübung bekannt werden, habe ich Verschwiegenheit gegenüber Jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei mir beschäftigen Personen zur Pflicht zur machen.
Modern. Als Notar nehme ich eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsigel mit der eigenhändigen Unterschrift der Amtsperson.
Sicher. Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel – ist der Inbegriff für Rechts-sicherheit. Das Vertrauen, dass ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: Die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.
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Ich wurde im Jahre 2004 zum Notar bestellt. Meine Mitarbeiter/innen und ich gewährleisten mit eigenständigem Einsatz und fachlichem Können den reibungslosen Ablauf aller Notariatstätigkeiten.
Für die schnelle Erledigung aller Arbeiten steht modernste Technik zur Verfügung. Der Anschluss an das elektronische Grundbuch, das elektronische Handelsregister und elektronischer Schriftverkehr mit den Gerichten ist eine Selbstverständlichkeit.
Beurkundungen sind auch in spanischer Sprache möglich.
Folgende Arbeitsbereiche werden durch den Notar abgedeckt:
Immobilienrecht
- Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen
- Schenkungsverträge, Übergabeverträge (insbesondere vorweggenommene Erbfolgen)
- Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Bauträgerverträge
- Grundschuldbestellungen
- Vollmachten für Grundstücksgeschäfte in Spanien.
Erbrecht
- Testamente
- Gemeinschaftliche Testamente (Ehegatten oder Lebenspartner)
- Erbverträge
- Erbscheinsanträge
- Erbteilungen (Erbauseinandersetzungsverträge)
Gesellschaftsrecht
- Gründung und Umgestaltung von Gesellschaften (GmbH, OHG, KG)
- Registeranmeldungen
- Beurkundung von Versammlungsbeschlüssen
- Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
- Abnahme von Eiden und Eidesstattlichen Versicherungen
- Erstellen von Vermögensverzeichnissen
- Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen
- Beratung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Ehe- und Familienrecht
- Eheverträge
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennung
- Scheidungsfolgevereinbarung (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich)
- Lebenspartnerschaftsverträge
Vollmachten
- Generalvollmachten
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Grundstücksveräußerungs- und -erwerbsvollmachten