Immobilienrecht
Die intensive Befassung mit dem Immobilienrecht während meiner Fortbildung zum Notar seit 1997 und meiner notariellen Tätigkeit seit 2004 hat dazu geführt, dass ich auch als Rechtsanwalt auf diesem Gebiet tätig bin.
Bei Kaufverträgen über Hausgrundstücke, Eigentumswohnungen und gewerblich genutzte Immobilien berate und vertrete ich die Verkäufer oder Käufer bei der Gestaltung der Verträge vor und bei der notariellen Beurkundung. Ebenso vertrete ich Vertragsbeteiligte, auch vor den Gerichten, wenn es nach der Beurkundung zu Meinungsverschiedenheiten über die vertraglichen Rechte und Pflichten oder zu Problemen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen kommt.