Spanisches Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein zentraler Bereich meiner Tätigkeit im deutsch-spanischen Rechtsverkehr. Auf diesem Gebiet berate und vertrete ich deutsche Verkäufer oder Käufer von in Spanien gelegenen Bauplätzen, Hausgrundstücken, Eigentums-wohnungen und Bauträgerprojekten.

Gemeinsam mit meiner spanischen Kooperationspartnerin führe ich die Ver-handlungen mit der anderen Vertragsseite und mit Maklern, Mietern und anderen Beteiligten, gestalte und organisiere die erforderlichen Verträge, insbesondere den notariellen Kaufvertrag (Escritura de Compraventa) und bearbeite nach Beurkundung die gesamte Abwicklung des Vertrages, insbesondere bei der spanischen Finanz-verwaltung und bei dem spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad).

Im spanischen Immobilienrecht vertrete ich Vertragsparteien auch dann, wenn um die Wirksamkeit oder die Auslegung von Immobiliengeschäften gestritten wird, oder wenn es zu Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung oder zu Nachteilen bzw. Schäden wegen verspätet oder nicht erbrachter Leistungen kommt.

Kontakt Info

Bahnstraße 111-113
63225 Langen (Hessen)

Telefon: 06103 / 501 45 92
Telefax: 06103 / 501 45 93
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

 

Unsere Webseite nutzt Cookies, um Ihnen einen besseren Service gewährleisten zu können. Mit der Nutzung unserer Seite erklären Sie sich einverstanden.