Spanisches Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist ein zentraler Bereich meiner Tätigkeit im deutsch-spanischen Rechtsverkehr. Auf diesem Gebiet berate und vertrete ich deutsche Verkäufer oder Käufer von in Spanien gelegenen Bauplätzen, Hausgrundstücken, Eigentums-wohnungen und Bauträgerprojekten.
Gemeinsam mit meiner spanischen Kooperationspartnerin führe ich die Ver-handlungen mit der anderen Vertragsseite und mit Maklern, Mietern und anderen Beteiligten, gestalte und organisiere die erforderlichen Verträge, insbesondere den notariellen Kaufvertrag (Escritura de Compraventa) und bearbeite nach Beurkundung die gesamte Abwicklung des Vertrages, insbesondere bei der spanischen Finanz-verwaltung und bei dem spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad).
Im spanischen Immobilienrecht vertrete ich Vertragsparteien auch dann, wenn um die Wirksamkeit oder die Auslegung von Immobiliengeschäften gestritten wird, oder wenn es zu Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung oder zu Nachteilen bzw. Schäden wegen verspätet oder nicht erbrachter Leistungen kommt.