Immobilienrecht

Die intensive Befassung mit dem Immobilienrecht während meiner Fortbildung zum Notar ab 1997 und meiner notariellen Tätigkeit bis zum 01.07.2025 hat dazu geführt, dass ich auch als Rechtsanwalt auf diesem Gebiet tätig bin.

Bei Kaufverträgen über Hausgrundstücke, Eigentumswohnungen und gewerblich genutzte Immobilien berate und vertrete ich Verkäufer oder Käufer bei der Gestaltung der Verträge – vor und bei der notariellen Beurkundung. Ebenso vertrete ich Vertragsbeteiligte, auch vor Gericht, wenn es nach der Beurkundung zu Meinungsverschiedenheiten über vertragliche Rechte und Pflichten oder zu Problemen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen kommt.

Unsere Webseite nutzt Cookies, um Ihnen einen besseren Service gewährleisten zu können. Mit der Nutzung unserer Seite erklären Sie sich einverstanden.