Kooperation PAU CLARIS ADVOCATS

Seit 25 Jahren arbeite ich auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit Rechtsanwältin Marion Hohn Abad in Barcelona zusammen. Sie ist Mitglied der Rechtsanwalts-Bürogemeinschaft PAU CLARIS ADVOCATS in zentraler Lage der katalanischen Metropole (www.pauclarisadvocats.com).

Meine Kollegin spricht neben Spanisch und Katalanisch einwandfrei Deutsch, als Fremdsprachen kommen Englisch und Französisch hinzu. Frau Rechtsanwältin Hohn hat in Barcelona studiert, an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster promoviert und ist seit 1994 Rechtsanwältin (abogada/advocada) in Barcelona. Außerdem ist sie vereidigte Übersetzerin für Spanisch, Katalanisch und Deutsch.

Den Schwerpunkt unserer Kooperation bilden Sachverhalte aus dem Erbrecht (Testamente, Nachlass-Angelegenheiten, insbesondere deutsche Erbscheins-verfahren, spanische notarielle Erbschaftsannahmen, Ausschlagungen, Erbteilungen, Grundbuchberichtigungen), internationale Familiensachen, die Gründung und Beratung spanischer Gesellschaften sowie grenzüberschreitende Zivilprozesse und Zwangsvollstreckungen in deutsch-spanischen Rechtssachen.

In der Mehrzahl der Fälle wohnen die Auftraggeber in Deutschland, wo ich ihr Ansprechpartner bin und für sie die Brücke nach Spanien schlage. Dort vertritt Frau Rechtsanwältin Hohn unsere Mandanten vor Notaren, Registern, Gerichten, Behörden und Vertragspartnern oder Gegnern in ganz Spanien, einschließlich Balearen und Kanarischen Inseln.

In anderen Fällen wenden sich in Spanien ansässige Auftraggeber an Frau Rechts-anwältin Hohn, die eine Brücke zu mir nach Deutschland schlägt, wo ich die anwaltliche Beratung und Vertretung übernehme.

Zu PAU CLARIS ADVOCATS gehören weiter Rechtsanwalt Rubén Redon i Carví, der meinen Mandanten im spanischen Gesellschaftsrecht und als Steuerberater zur Verfügung steht, und Rechtsanwalt Sergi Llagostera Xargayó, mein Ansprechpartner für spanisches Wohn- und Gewerberaum-Mietrecht und für das spanische Wohnungseigentumsrecht.

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