Internationales Zivilprozessrecht

Sind die deutschen oder die spanischen Gerichte zuständig, wenn es um einen Rechtsstreit oder ein gerichtliches Verfahren geht, das Bezüge zu beiden Ländern aufweist? Oder kann die klagende/antragstellende Partei wählen, ob die deutschen oder die spanischen Gerichte mit der Sache befasst werden? Diese und andere Fragen beantwortet das Internationale Zivilprozessrecht (IZPR), mit dem ich insbesondere bei der Bearbeitung deutsch-spanischer Rechtsangelegenheiten befasst bin.

So kommt es vor, dass der Kläger mit Wohnsitz in Deutschland vor einem spanischen Gericht klagen muss, weil für den Gegenstand des Verfahrens die ausschließliche Zuständigkeit der spanischen Gerichte gegeben ist. Solche Zuständigkeitsfragen sind, jedenfalls wenn das deutsch-spanische Verhältnis betroffen ist, in verschiedenen Verordnungen der Europäischen Union geregelt.

Auch die Fragen, ob das Urteil oder der Beschluss eines deutschen Gerichts in Spanien anerkannt wird, und unter welchen Voraussetzungen dort vollstreckt werden kann, regelt das IZPR durch Verordnungen der EU. Wenn beispielsweise spanische Eheleute im Jahre 1989 vor einem deutschen Familiengericht vereinbaren, dass sie ihren spanischen Güterstand auflösen und ein Grundstück, das der Ehemann während der Ehe allein erworben hat, den (geschiedenen) Eheleuten künftig jeweils zu 1/2-Miteigentumsanteil gehören soll, so bestimmt sich nach dem IZPR, in diesem Falle nach einem Abkommen zwischen Spanien und Deutschland aus dem Jahre 1983, ob der vor dem deutschen Gericht geschlossene Vergleich in das spanische Grundbuch eingetragen werden kann.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund befasse ich mich mit in Deutschland ansässigen Prozessparteien und Beteiligten, die Verfahren vor spanischen Gerichten führen, aber auch mit Streitigkeiten vor deutschen Gerichten, bei denen es um spanische Grundstücke, Gesellschaften oder Erbrechte geht. Befasst bin ich weiter mit deutschen Urteilen, Vollstreckungsbescheiden und anderen Titeln, die in Spanien anerkannt und vollstreckt werden sollen, und gelegentlich auch mit der Vollstreckung spanischer Titel in Deutschland.

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