Internationales Familienrecht

Familienrecht, das ist ein in der notariellen und anwaltlichen Praxis wichtiges, in der universitären Ausbildung allerdings vernachlässigtes Rechtsgebiet.

Mein besonderes Interesse hierfür wurde von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Bernhardt geweckt, bei dem ich im Rahmen der Referendarausbildung die Anwalts- und die Wahlstation absolvierte. Dies hatte auch zur Folge, dass ich während des Referendariats an der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft „Familienrecht“ teilnahm, die bei dem Amtsgericht Darmstadt von Herrn Richter am Amtsgericht Jäger zu meiner Zeit ins Leben gerufen wurde.

Die Ausbildung bei Rechtsanwalt Bernhardt und die Arbeitsgemeinschaft bei Richter Jäger erleichterten mir den Einstieg in den Anwaltsberuf, wo ich von Anfang an mit Familiensachen befasst war.

Da ich gleichzeitig mit dem deutsch-spanischen Rechtsverkehr begann, ergab sich die Schnittstelle von selbst: Es kamen deutsch-spanische Familiensachen auf meinen Schreibtisch, und damit das Internationale Familienrecht.

Familienrecht und Internationales Familienrecht sind fast immer mit Erbrecht verknüpft, und oft mit Immobilienrecht, wenn nichteheliche Lebensgemeinschaften, Eheleute oder Lebenspartner Immobilien erwerben oder verkaufen, oder sich im Falle von Trennung und Scheidung über das weitere Schicksal ihrer Immobilien verständigen oder streiten wollen. Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1985 habe ich zahlreiche Fälle aus diesem Bereich bearbeitet. Die folgenden Beispiele sollen das Thema veranschaulichen:

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